FAQ WI Master Prüfungsordnung

Diese Informationen wurden speziell für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen zusammengestellt.


Allgemeine Hinweise zu den Prüfungsordnungen sind im Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.


 

Anmeldung zur Prüfung

Wie muss ich mich zur Prüfung anmelden?


Die Antwort ist im allgemeinen Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.


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Anrechnung

Welche Prüfungen und Studienleistungen aus einem anderen Studium werden für dieses Studium angerechnet?


Die Antwort ist im allgemeinen Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.


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Benotung

Wie errechnet sich der Masterschnitt?


Der Masterschnitt ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der einzelnen Module. Dabei zählt die Masterarbeit dreifach. Der sich so ermittelte Notenschnitt wird nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten.


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Masterarbeit

Wann kann man mit der Masterarbeit beginnen ?


Die Masterarbeit kann frühestens nach dem Ende der Prüfungszeit des zweiten Studiensemesters ausgegeben werden, sofern die Studierenden bis dahin mindestens 45 ECTS-Kreditpunkte erworben haben.


Wie lange habe ich Zeit für die Masterarbeit ?


Sie haben 6 Monate Zeit. Liegen Gründe für eine Verzögerung vor, die der Student nicht zu vertreten hat (z.B. Verzögerungen im zugehörigen betrieblichen Projekt), kann die Bearbeitungszeit auf Antrag um bis zu 3 Monate verlängert werden.


Wer darf meine Masterarbeit betreuen ?


Betreuer kann ein beliebiger Professor der Fakultät 09 sein.


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Fristen

Wie lange habe ich für mein Studium Zeit ?


Sie haben 5 Semester Zeit, das Masterstudium abzuschließen. Alle Prüfungen (incl. Masterarbeit), die am Ende des 5. Semesters noch nicht angetreten sind, werden als erstmals nicht bestanden gewertet (Frist-5). Bei der Berechnung der 5-Semester-Frist werden infolge Anrechnung von Studien- und Ausbildungszeiten (z.B. erlassenes Praktikum) nicht besuchte Studiensemester mitgezählt. Zeiten der Beurlaubung werden nicht mitgezählt.


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Wiederholung von Prüfungen

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe ?

  • Wurde eine Prüfung nicht bestanden, kann diese Prüfung einmal wiederholt werden. Bei Teilprüfungen sind nur die nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen.
  • In insgesamt 4 Prüfungen des Masterstudiengangs sind zwei Wiederholungen möglich. Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist ausgeschlossen.
  • Eine nicht bestandene Prüfung muss am nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Die Fristen zur Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen.
  • Werden die vorgeschriebenen Fristen für die Wiederholungsprüfung nicht eingehalten, gilt die Prüfung als erneut nicht bestanden (Frist-5).
  • Für die Masterrarbeit ist festgelegt, dass bei einer Bewertung mit der Note "nicht ausreichend" diese nur einmal mit neuem Thema wiederholt werden kann. Sie muss im Falle der Wiederholung spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Prüfungsversuchs abgegeben werden.


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Prüfer

Kann ich den Aufgabensteller für die Prüfung selbst wählen ?


Prüfungen, die am Ende der Vorlesungszeit eines Faches abgehalten werden, müssen bei dem Dozenten abgelegt werden, der die Vorlesung in den betreffenden Semestern gehalten hat. Maßgebend ist die Semestereinteilung nach der Semesterliste. Nachhol- und Wiederholungsprüfungen können bei einem Prüfer eigener Wahl abgelegt werden.


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Prüfungsanmeldung

Wie muss ich mich zur Prüfung anmelden?


Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie in den allgemeinen Informationen zur Prüfung .


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Prüfungseinsicht

Wann kann ich meine Prüfungen einsehen?


Die Antwort ist im allgemeinen Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.


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